21. Februar 2022

NEUE LIMITEN FÜR LKW MIT ALTERNATIVEN ANTRIEBEN

Der Bundesrat erhöht per 1. April 2022 die Limiten für Länge und Gewicht bei Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und solchen mit aerodynamisch optimierten Führerkabinen. Damit sollen die durch die neue Technik verursachten Nachteile bei Gewicht und Grösse kompensiert werden.

Im Falle von emissionsfreien Nutzfahrzeugen erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht um maximal zwei Tonnen, bei solchen mit Flüssiggas-Antrieben um höchstens eine Tonne.