20. März 2017

Neue Verkehrsregeln 2017

Im Laufe des Jahres 2017 treten diverse Neuerung des Strassenverkehrsrechts in Kraft. Diese betreffen zum Beispiel die Lockerung des Alkoholverbots für gewisse Lenker von schweren Motorfahrzeugen für den Gütertransport.

Seit 1.1.17 gilt nicht mehr das absolute Alkoholverbot, sondern die ordentliche Grenze von 0,5 Promille für:

  • Angehörige von Milizfeuerwehren
  • Führer schwerer Motorwagen mit blauen Kontrollschildern
  • Führer von Motorwagen mit baubedingter Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Führer von Blaulichtfahrzeugen, die nicht im Dienst oder auf Pikett sind

Ebenfalls neu:
Ab 1. Juli 2017 müssen die ersten beiden Nachprüfungen von Lastwagen, die ausschliesslich im Binnenverkehr im Einsatz sind, nur noch in einem Intervall von zwei Jahren durchgeführt werden.